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Neues DMP Herzinsuffizienz

Was auf MFA in der Praxis zukommt

Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) hat als erste KV bundesweit einen Vertrag zum neuen Disease-Management-Programm (DMP) Chronische Herzinsuffizienz abgeschlossen. Für hausärztliche und kardiologische Praxen in Hessen bedeutet das ab Herbst 2026 ein neues Programm mehr im Praxisalltag – und damit auch neue Dokumentations- und Abrechnungsaufgaben, die in vielen Teams bei den MFA landen. Wir haben die wichtigsten Punkte für euch zusammengefasst.

Was ist neu?

Zum 1. Juli 2026 hat die KVH mit den Krankenkassen und -verbänden in Hessen den Vertrag zum DMP Chronische Herzinsuffizienz (DMP HI) geschlossen. Damit gibt es künftig ein weiteres strukturiertes Behandlungsprogramm für chronisch kranke Versicherte – neben den bereits bestehenden DMP zu Diabetes, KHK, Asthma/COPD und Osteoporose.

Zeitplan: Zwei Termine, die man auseinanderhalten sollte

  • Ab sofort: Praxen können sich bereits in den Vertrag einschreiben. Dazu reicht die Praxis die Teilnahmeerklärung Leistungserbringer (Anlage 3) vollständig beim Team Mitgliederservice Sonderverträge der KVH ein.
  • Ab 1. Oktober 2026: Erst ab diesem Datum können Versicherte tatsächlich eingeschrieben und Leistungen im DMP erbracht und abgerechnet werden.

Wer darf koordinierend einschreiben?

Koordinierend tätig sind grundsätzlich hausärztlich tätige Ärztinnen und Ärzte. Kardiologisch qualifizierte Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin können nach § 5 Abs. 3 des DMP-HI-Vertrags in Ausnahmefällen ebenfalls koordinierend tätig werden – dafür ist jedoch eine gesonderte Genehmigung der KVH nach Teilnahmeprüfung erforderlich.

Was bedeutet das für den Praxisalltag der MFA?

Wie bei den anderen hessischen DMP gehören zu den Leistungsinhalten Information, Beratung und Einschreibung der Versicherten sowie die Erstellung der Erst- und Folgedokumentation und der Versand der dazugehörigen Unterlagen. In vielen Praxen übernehmen MFA einen großen Teil dieser Aufgaben: von der Vorbereitung der Dokumentation über das Ausfüllen am PC bis zum fristgerechten Versand an die Datenstelle.

Abrechnung: Die GOP-Ziffern im Überblick

Für die Abrechnung gelten ab 1. Oktober 2026 eigene Gebührenordnungspositionen (GOP):

Erstdokumentation GOP 92071 – 25,00 €

Folgedokumentation GOP 92072 – 15,00 €

Einschreibung/Erstdokumentation bei Mehrfacheinschreibung (je weiteres DMP) GOP 92073 – 10,00 €

Folgedokumentation bei Mehrfacheinschreibung (je weiteres DMP) GOP 92074 – 7,50 €

Standardisierte Patientenschulung Herzinsuffizienz GOP 92075 – 25,50 €

Abgabe Schulungsmaterial GOP 92076 – 0,00 €

Wichtig: Diese Leistungen werden nur vergütet, wenn in der Abrechnung die zutreffende, gesicherte Diagnose korrekt verschlüsselt wurde. Zugrunde gelegt werden die ICD-Kodierungen I50.1-, I50.9 sowie I50.11 bis I50.19. Zusätzlich ist der Nachweis einer systolischen Dysfunktion (linksventrikuläre Ejektionsfraktion ≤ 40 %) verpflichtend zu dokumentieren.

Keine Doppel-Einschreibung: DMP HI und DMP KHK schließen sich aus

Eine Einschreibung in weitere DMP ist grundsätzlich möglich – mit einer wichtigen Ausnahme: Die parallele Einschreibung in das DMP Chronische Herzinsuffizienz und das DMP Koronare Herzkrankheit ist nicht möglich. Liegen bei einer Patientin oder einem Patienten beide Diagnosen vor, muss sich die Praxis für das im Einzelfall passendere DMP entscheiden.

Neues Formular ab 1. Oktober 2026

Zum selben Datum wie der Start der Patienteneinschreibung erscheint eine neue, indikationsübergreifende Teilnahme- und Einwilligungserklärung. Sie ersetzt alle bisherigen Formulare zur DMP-Einschreibung – ab dem 1. Oktober 2026 darf ausschließlich die Version 070F verwendet werden.

Patientenschulung anbieten

Praxen, die Patientenschulungen im Rahmen des DMP HI anbieten möchten, können aktuell am vierstündigen Fortbildungsseminar des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) teilnehmen. Die erste Online-Veranstaltung (Train-the-Trainer) fand am 7. August 2026 statt, weitere Termine sind über die Website des Zi einsehbar. Nach Vorlage des Schulungszertifikats beim Mitgliederservice Sonderverträge prüft die KVH die Teilnahmevoraussetzungen und erteilt bei Erfolg die Genehmigung zur Abrechnung.

Alle Details direkt bei der KV Hessen

Die vollständigen Informationen, alle Formulare sowie die Original-Anlage mit den Abrechnungsziffern stellt die KV Hessen auf ihrer Website bereit: https://www.kvhessen.de/publikationen/dmp-chronische-herzinsuffizienz