MFA-BÖRSE | ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Dr. Oliver A. Schmidt | Vogelsang 8 | 35578 Wetzlar
Tel.: 06441 89 79 662 | USt-IdNr.: DE455294528
info@mfa-boerse.de | www.mfa-boerse.de
MFA Börse – Inhaber: Dr. Oliver A. Schmidt
Stand: 22.07.2026
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der MFA Börse sowie alle Verträge über die Veröffentlichung von Stellenanzeigen und Stellengesuchen auf der Plattform „MFA-Börse.de“ www.mfa-börse.de oder www.mfa-boerse.de zwischen dem Betreiber der Website (nachfolgend „Anbieter“) und den Nutzern. Nutzer können Anzeigen nur schalten, wenn sie sich zuvor entweder als Arbeitgeber oder als Bewerber registriert haben (nachfolgend „Kunden“). Kunden können Unternehmen, Freiberufler, Selbständige oder im Fall von Stellengesuchen oder sonstigen für Bewerber angebotene Dienstleistungen der MFA-Börse Privatpersonen sein. Begriffe wie Nutzer, Bewerber, Arbeitgeber, Kunde sind im Folgenden generisch zu verstehen und richten sich an alle Personen, unabhängig von dem Geschlecht, sei es weiblich, männlich oder non-binär.
(2) Die kostenpflichtigen Angebote der MFA-Börse richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen. Mit Abgabe einer kostenpflichtigen Bestellung bestätigt der Kunde, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht.
(3) Abwehr fremder AGB: Diese AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringen.
2. Anbieterinformationen
MFA-Börse (im Folgenden „MFA-Börse“ oder „Anbieter“)
Inhaber: Dr. Oliver A. Schmidt
Vogelsang 8
35578 Wetzlar
E-Mail: info (at) mfa-boerse.de
Telefon: 06441 - 89 79 662
Weitere Anbieterinformationen befinden sich im Impressum mit Disclaimer für einfache Nutzer (Stand 21.06.2026)
3. Registrierung für Arbeitgeber oder Bewerber, Pflichten bei Registrierung und Verwaltung des Accounts
(1) Nutzer müssen sich zur Schaltung einer Anzeige zunächst registrieren. Im Rahmen des Registrierungsprozesses muss der Nutzer zwingend zunächst auswählen und bestätigen, ob er sich als Bewerber oder als Arbeitgeber registriert. Nicht auf der Plattform zugelassen sind Personalvermittler, Agenturen oder sonstige Dritte, die eine offene Stelle für den Bewerber nicht selbst als Arbeitgeber anbieten. Hierauf wird der Nutzer bei der Registrierung bei Auswahl der passenden Pflichtangaben klar und eindeutig hingewiesen. Die gewählten Zugangsdaten, insbesondere auch das gewählte Passwort sind geheim zu halten. Es werden nur hinreichend lange und sichere Passwörter von der Plattform zugelassen.
(2) Registrierung als Bewerber: Wenn sich der Nutzer als Bewerber registriert, ist er verpflichtet Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer korrekt anzugeben sowie auch bei den freiwilligen Angaben wie Staatsbürgerschaft, ggfs. Arbeitserlaubnis, Lebenslaufangaben, Zeugnisse und Berufsabschlüsse, anzugeben und einen Benutzernamen als pseudonymisierte Nutzer-ID zu wählen für den Zweck einer anonymisierten Veröffentlichung und Weitergabe im Rahmen eines Stellengesuchs und Vermittlung des Kontakts mit interessierten Arbeitgebern.
(3) Registrierung als Arbeitgeber: Wenn sich ein Unternehmen als Arbeitgeber registriert, ist der Nutzer verpflichtet bei der Registrierung die im Formular geforderten Mindestangaben (Pflichtangaben) und freiwillige Zusatzangaben wahrheitsgemäß anzugeben, insbesondere Firma/Name des Unternehmens, bei Einzelunternehmen Name des Inhabers, das als Arbeitgeber registriert wird, administrierender Nutzer als Ansprechpartner, Kontaktdaten, Registrierungsdaten und nach Art und Größe der richtigen Kategorie des Arbeitgebers zuzuordnen (entweder a) eine Einzelpraxis, b) eine Gemeinschaftspraxis/Berufsausübungsgemeinschaft oder c) ein sonstiger Arbeitgeber wie z.B. ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)/Klinik/Unternehmen aus der Industrie oder sonstige Institutionen.
(4) Pflichten aller registrierten Nutzer: Alle Kunden sind verpflichtet,
- ihre Zugangsdaten und Passwort geheim zu halten,
- ihre Profilangaben korrekt zu erteilen und stets aktuell zu halten,
- Fehler und Irrtümer umgehend zu korrigieren
- ihre Daten aktuell zu halten.
Falls Anzeichen dafür bekannt werden, dass die Zugangsdaten kompromittiert wurden, ist das Passwort im Portal und für das Email Postfach bei dem Hostprovider des Nutzers unverzüglich zu ändern oder zu aktualisieren – entweder direkt im Login-Bereich oder hilfsweise durch E-Mail oder sonstige Mitteilung an den Support der MFA-Börse.
Der Kunde verpflichtet sich, Stellenanzeigen diskriminierungsfrei und insbesondere unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu gestalten. Die MFA-Börse übernimmt keine rechtliche Prüfung der Vereinbarkeit einer Stellenanzeige mit dem AGG.
4. Leistungsbeschreibung, Vertragsgegenstand, Ranking
(1) Der Anbieter betreibt eine Online-Plattform zur Veröffentlichung von Stellenanzeigen und Stellengesuchen im medizinischen Bereich, insbesondere für medizinisches Fachpersonal und ist derzeit nicht für vermittelnde Dritte wie Personalvermittler, Agenturen oder Personalberater zugelassen. Daneben enthält die MFA-Börse auch allgemeine redaktionelle Inhalte und Informationen rund um das Thema Bewerbungsprozesse und Ausbildung im medizinischen Bereich.
(2) Das Ranking der Anzeigen auf der MFA Börse Plattform erfolgt nach dem Datum der Beauftragung absteigend oder bei Suchanfragen der Nutzer selektiert anhand der vom Nutzer vorgegebenen sachbezogenen Kriterien wie Arbeitsort der Arbeitsstelle oder Bundesland, Kategorie des Arbeitgebers, Fachgebiet oder ähnlichen stellen-/jobbezogenen Schlagworten. Auf das Ranking der Postings hat der Anbieter keinen Einfluss, diese unterliegt dem Algorithmus der Social Media Plattform, jedoch werden die Postings in der Reihenfolge des Vertragsschlusses erfolgen. Gleiches gilt für die Stellenanzeigen im Job-Newsletter oder sonstige Anzeigen in weiteren Newslettern der MFA-Börse.
(3) Angebotene Leistungen für Arbeitgeber:
Stellenanzeige schalten:
- Die Laufzeit einer Veröffentlichung auf mfa-börse.de gilt für 60 Kalendertage ohne automatische Verlängerung. Die Veröffentlichung erfolgt nach erfolgreicher redaktioneller Freigabe. Bei Auswahl der Zahlungsart Rechnung erfolgt die Veröffentlichung erst nach vollständigem Zahlungseingang.
- Dies inkludiert die Social Media Ausspielung der Anzeige über die Social-Media-Kanäle der MFA-Börse (z.B. Facebook Fanpage, Instagram Kanal, WhatsApp-Kanal oder vergleichbare Dienste).
Hierzu können insbesondere Textauszüge, Bilder, Logos, Arbeitgebervideos, Vorschaubilder, Links zur Stellenanzeige sowie sonstige veröffentlichte Inhalte verwendet werden.
Ein Anspruch auf Veröffentlichung über eine bestimmte Plattform, einen bestimmten Veröffentlichungszeitpunkt, eine bestimmte Veröffentlichungsdauer oder eine bestimmte Reichweite besteht nicht. Dies beinhaltet keine Werbeanzeigen oder sonstige Werbeinhalte, die Facebook, Instagram oder Dritte nur kostenpflichtig anbieten.
Die Auswahl der jeweils genutzten Veröffentlichungsplattformen erfolgt ausschließlich nach Ermessen der MFA-Börse.
- Aufnahme der Anzeige in den wöchentlichen E-Mail-Jobnewsletter für Abonnenten inklusive.
- Hinweis: Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Plattformen, konkrete Versandzeitpunkte und keine Gewähr für eine bestimmte Reichweite. Weitergehende Vermarktungs- und sonstige Werbezusatzleistungen auf den Social Media Kanälen der MFA-Börse sind nur Vertragsgegenstand, wenn im Rahmen des Auftrags ausdrücklich dazu gebucht.
- Einführungsangebot nur soweit bei der Buchung ausdrücklich angegeben, gilt für die erste Anzeige von Neukunden: Neue Kunden können eine erste Stellenanzeige kostenfrei für 14 Tage online auf www.mfa-boerse.de veröffentlichen. Neu ist ein Kunde und es zählt als Erste Stellenanzeige nur, wenn bisher noch keine Anzeige gebucht wurde oder die letzte Anzeigenschaltung vor mehr als 1 Jahr endete.
- Bei dieser Ersten Anzeige kann die Bewerbung über Social Media Postings und Aufnahme in den Newsletter NICHT dazu gebucht werden, soweit sich aus dem Auftragsformular und der zum Zeitpunkt der Schaltung der Anzeige einbezogenen Preisangaben nichts anderes ergibt.
- Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit Bewerber, der Stellengesuch geschaltet hat, sofern der Arbeitgeber mindestens eine kostenpflichtige Anzeige geschaltet hat.
Zusätzliche Option „Video-Stellenanzeige“
Arbeitgeber mit einer kostenpflichtigen Stellenanzeige können zusätzlich ein Recruiting-, Arbeitgeber- oder Stellenvideo bereitstellen.
Die MFA-Börse kann das Video durch Verlinkung, Einbettung oder Bereitstellung über eigene technische Systeme oder Server darstellen. Ein Anspruch auf eine bestimmte technische Darstellungsform besteht nicht.
Für Inhalte, Verfügbarkeit, Datenschutzpraktiken oder technische Leistungen verlinkter Drittplattformen übernimmt die MFA-Börse keine Verantwortung.
Die maximale Videolänge beträgt 2 Minuten.
Die Veröffentlichung erfolgt erst nach einer redaktionellen Sichtprüfung durch die MFA-Börse. Dies gilt auch für nachträgliche Änderungen oder den Austausch eines bereits veröffentlichten Videos.
KI-generierte Inhalte dürfen keine natürlichen Personen in irreführender Weise darstellen oder den Eindruck erwecken, reale Aussagen, Bewertungen oder Empfehlungen bestimmter Personen wiederzugeben, sofern hierfür keine entsprechende Berechtigung vorliegt.
Pro Stellenanzeige kann jeweils ein Video veröffentlicht werden.
Die Bereitstellung eines Videos stellt eine freiwillige Zusatzleistung dar. Die MFA-Börse behält sich vor, diese Leistung künftig anzupassen, einzuschränken, einzustellen oder kostenpflichtig anzubieten.
Ein Anspruch auf Veröffentlichung eines Videos besteht nicht.
(4) Angebotene Leistungen für Bewerber:
- Bereitstellung von Inseraten von Stellengesuchen von registrierten Bewerbern – Privatpersonen - (z. B. MFA) auf der Plattform unter www.mfa-boerse.de:
- Veröffentlichung für registrierte Bewerber kostenlos für 60 Kalendertage
- Bewerber können mit Pseudonym ein Stellengesuch schalten und entscheiden, ob und inwieweit sie hierbei jedem registrierten Arbeitgeber automatisch Zugang zu ihren Kontaktdaten freigeben oder nur eine anonymisierte Möglichkeit für den Arbeitgeber über die Plattform erfolgt und die Freigabe der Kontaktdaten erst ausdrücklich im Einzelfall von dem Bewerber aktiviert wird
- Keine Social-Media-Bewerbung, keine Newsletter-Aufnahme
- Der Anbieter behält sich vor, Inhalte auf Seriosität zu prüfen.
5. Vertragsschluss, Vorbehalt der Ablehnung
(1) Der Nutzungsvertrag kommt mit der Registrierung zustande. Bei der Registrierung gibt es eine Check-Box als Pflichtangabe, mit der der Nutzer den AGB in der mit Datum angegebenen Fassung, die er über einen Link abrufen und ausdrucken oder speichern kann, aktiv zustimmen muss. Der Anzeigenvertrag kommt durch die Buchung einer oder mehrerer Anzeige(n) oder Aufgabe eines Gesuchs auf der Plattform und die Annahme durch den Anbieter zustande. Die automatische Eingangsbestätigung der Buchung ist noch nicht die Annahme. Erst mit der ausdrücklichen Bestätigung der Buchung der Anzeige, ist der Anzeigenvertrag zustande gekommen oder hilfsweise jedenfalls mit der Veröffentlichung der Anzeige. Über die Veröffentlichung der Anzeige erhält der Kunde eine automatische Benachrichtigung.
(2) Der Anbieter behält sich das Recht vor, Anzeigen oder Gesuche ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere gilt das für Fälle von offensichtlich irrtümlich falschen Inhalten, bei rechtswidrige oder gegen diese AGB verstoßenden Inhalten oder nicht ernst gemeinten Anzeigen oder Anzeigen, die missbräuchlich gebucht werden, abzulehnen und ggfs. zu deaktivieren. Hierüber wird der Nutzer unverzüglich informiert. Die Annahme des Anzeigenvertrags erfolgt in der Regel durch eine Bestätigung der Veröffentlichung oder hilfsweise mit der Veröffentlichung der Anzeige auf der Plattform mfa-börse.de zum nächst möglichen Zeitpunkt. Mit Abgabe der Bestellung akzeptiert der Kunde nochmals die zu diesem Zeitpunkt gültigen AGB.
(3) Es ist nicht erlaubt, einen Dritten (z.B. eine Agentur oder Personalvermittlung) anstelle des Kunden als Vertragspartner der MFA-Börse auftreten zu lassen. Vermittler oder Dritte als Vertreter sind als Nutzer ausgeschlossen. Die Erstreckung von Anzeigenaufträgen auf weitere verbundene Unternehmen des Arbeitgebers im Sinne von § 15 Aktiengesetz erfordert die ausdrückliche Zustimmung des Anbieters und erfordert im Zweifel eine Rahmenvereinbarung.
6. Preise und Zahlungsbedingungen, Vergütung bei vorzeitiger Kündigung
(1) Für kostenpflichtige Stellenanzeigen (gilt nicht für die kostenlose Erstanzeige) gelten die bei der Buchung im Online-Bestellformular für die Stellenanzeigenpakete für Arbeitgeber angegebenen Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer (derzeit 19 %), die auch zusätzlich auf der Webseite für Arbeitgeber in der jeweils gültigen Fassung abrufbar sind.
(2) Die kostenpflichtige Stellenanzeige beinhaltet folgende Leistungen:
Veröffentlichung auf der Plattform mfa-boerse.de (60 Tage)
Social-Media-Ausspielung (z. B. Facebook, Instagram). Dies beinhaltet keine Werbeanzeigen oder sonstige Werbeinhalte, die Facebook, Instagram oder Dritte nur kostenpflichtig anbieten.
Inkludierte Aufnahme in den wöchentlichen E-Mail-Jobnewsletter an Abonnenten
Möglichkeit der Kontaktaufnahme zu Bewerbern, die ein Stellengesuch geschaltet haben, sofern der Arbeitgeber mindestens eine kostenpflichtige Anzeige geschaltet hat
(3) Die Zahlung ist vor Veröffentlichung der Anzeige mit einer von der MFA-Börse angebotenen Zahlungsmethode fällig.
Die Veröffentlichung kostenpflichtiger Stellenanzeigen erfolgt erst nach erfolgreicher redaktioneller Freigabe und Vorliegen aller Voraussetzungen für die Veröffentlichung.
Bei Zahlungsarten mit unmittelbarer Zahlungsbestätigung gehört hierzu der erfolgreiche Abschluss des Zahlungsvorgangs.
Bei Auswahl der Zahlungsart „Rechnung“ gehört hierzu der vollständige Zahlungseingang.
Die gebuchte Laufzeit beginnt jeweils mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Stellenanzeige.
Die MFA-Börse kann zur Zahlungsabwicklung externe Zahlungsdienstleister einsetzen, insbesondere PayPal und Stripe sowie deren verbundene Unternehmen.
Dem Kunden können je nach technischer Verfügbarkeit verschiedene Zahlungsmethoden angeboten werden, insbesondere Kreditkarten, Debitkarten, SEPA-Lastschriftverfahren, digitale Wallets oder sonstige von den Zahlungsdienstleistern unterstützte Zahlungsarten.
Die Zahlungsabwicklung erfolgt unmittelbar über den jeweiligen Zahlungsdienstleister. Für die Nutzung der angebotenen Zahlungsarten können ergänzend die Vertrags- und Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters gelten.
Die MFA-Börse behält sich vor, angebotene Zahlungsmethoden jederzeit zu erweitern, einzuschränken oder auszutauschen.
(4) Ausschluss von Stornierung und vorzeitiger Kündigung:
Eine Stornierung oder vorzeitige Kündigung des Anzeigenvertrages durch den Arbeitgeber ist ausgeschlossen. Der Vergütungsanspruch der MFA-Börse entsteht mit Vertragsschluss und besteht unabhängig davon, ob die Anzeige veröffentlicht wird, ob die Stelle vorzeitig besetzt wird oder ob der Kunde die Anzeige deaktiviert. Eine Rückerstattung, auch anteilig, erfolgt nicht. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 648a BGB bleibt unberührt.
7. Pflichten des Kunden, Verwaltung von Änderungen
(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Insbesondere bestätigt er, der jeweils zutreffenden Kundengruppe (Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis / Berufsausübungsgemeinschaft oder sonstige Arbeitgeber wie z.B. MVZ / Klinik / Industrieunternehmen) korrekt zugeordnet zu sein und auf dieser Grundlage kostenpflichtige Leistungen in Anspruch zu nehmen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Stellenanzeigen keine diskriminierende, irreführende oder in sonstiger Weise unlautere oder rechtswidrige Inhalte enthalten, dies gilt auch für darin enthaltene Links auf Drittseiten , die auf solche Inhalte unzulässigen Inhalte verweisen Anzeigen, die sich nicht an Bewerber für eine offene Stelle richten, sachfremde Inhalte enthalten wie Gewinnspiele, Werbung für Mitgliedschaften, verdeckte oder offene Werbung für kommerzielle Angebote des Kunden oder Dritter oder Veranstaltungen ohne Karrierebezug sind verboten. Gleiches gilt, wenn die Werbung von neuen Mitgliedern für ein in sich geschlossenes Vertriebssystem mit einer Erfolgsprovision versprochen wird z.B. sog. Schneeballsysteme.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass etwaige urheberrechtlich geschützte Inhalte (z. B. Logos, Bilder) genutzt werden dürfen und er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt, die Inhalte nicht gegen allgemeine Gesetze oder Rechte Dritter, insbesondere Persönlichkeits-, Urheber- und Markenrechte verstoßen Er hat mithilfe seiner Zugangsdaten im Login-Bereich jederzeit die Möglichkeit, fehlerhafte Anzeigen selbst zu korrigieren/zu ändern.
(4) Für bereitgestellte Videos gilt ergänzend:
Der Arbeitgeber versichert, dass er über sämtliche für die Veröffentlichung erforderlichen Nutzungsrechte verfügt und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
Dies umfasst insbesondere Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte, Datenschutzrechte sowie erforderliche Einwilligungen der im Video erkennbaren Personen.
Verboten sind insbesondere Videos mit diskriminierenden, beleidigenden, extremistischen, volksverhetzenden, politischen oder religiösen Werbeinhalten, irreführenden Angaben, urheberrechtswidrig verwendeter Musik oder Bildmaterialien, rechtswidrigen Inhalten oder sonstigen Inhalten ohne Bezug zur ausgeschriebenen Stelle oder zum Arbeitgeber.
Soweit gesetzliche Kennzeichnungspflichten bestehen, insbesondere bei KI-generierten oder KI-bearbeiteten Inhalten, hat der Arbeitgeber diese eigenverantwortlich einzuhalten und die erforderlichen Hinweise bereitzustellen.
(5) Der Kunde stellt die MFA-Börse auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten frei, die aufgrund von durch den Kunden bereitgestellten Inhalten, Anzeigen, Videos, Bildern, Logos, Dokumenten oder sonstigen Veröffentlichungen geltend gemacht werden, sofern die Ansprüche auf einer Pflichtverletzung oder Rechtsverletzung des Kunden beruhen.
8. Rechte des Anbieters, Meldeverfahren bei Rechtsverstößen
(1) Der Kunde ist für den Inhalt seiner Anzeige verantwortlich. Der Anbieter ist berechtigt, Inhalte abzulehnen, zu sperren oder zu entfernen, wenn sie gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter wie Persönlichkeitsrechte oder Marken-, Urheberrechte oder sonstige gewerbliche Schutzrechte oder in sonstiger Weise gegen diese AGB verstoßen, insbesondere wenn ihm ein solcher Verstoß gemeldet wird und er dadurch Kenntnis erlangt. Der Anbieter wird in nicht offensichtlichen Zweifelsfällen dem Kunden zuvor mit angemessener Frist Gelegenheit geben, zu einem Hinweis und seiner Beschwerde Stellung zu nehmen, bevor sich der Anbieter über zu treffende Maßnahmen entscheidet. Der Nutzer wird unverzüglich über eine Beschwerde, und ggfs. die Gründe einer Maßnahme, benachrichtigt. Die Begründung kann in Eilfällen nachgereicht werden.
Die redaktionelle Sichtprüfung von Anzeigen oder Videos erfolgt ausschließlich im Interesse der MFA-Börse und begründet keine Verpflichtung zur rechtlichen, inhaltlichen oder wettbewerbsrechtlichen Prüfung der eingestellten Inhalte.
(2) Technische Änderungen an der Plattform bleiben vorbehalten, soweit sie den Kunden nicht beeinträchtigen und nicht im Hinblick auf das Preis-Leistungsverhältnis benachteiligen.
(3) Die MFA-Börse ist berechtigt, bereitgestellte Videos vor der Veröffentlichung zu prüfen und nach eigenem Ermessen abzulehnen, zu deaktivieren, zu sperren oder zu entfernen, wenn Anhaltspunkte für Rechtsverstöße, Verstöße gegen diese AGB, Beschwerden Dritter, technische Probleme oder sonstige berechtigte Interessen der MFA-Börse vorliegen.
Ein Anspruch auf dauerhafte Verfügbarkeit oder Veröffentlichung eines Videos besteht nicht.
(4) Die MFA-Börse übt hinsichtlich ihrer Plattform ein virtuelles Hausrecht aus. Der Anbieter ist berechtigt, Nutzerkonten, Anzeigen, Stellengesuche, Videos oder sonstige Inhalte vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn berechtigte Interessen der MFA-Börse dies erfordern, insbesondere bei Verdacht auf Rechtsverstöße, missbräuchliche Nutzung, falsche Angaben, Umgehung dieser AGB oder sonstige erhebliche Beeinträchtigungen der Plattform.
9. Laufzeit und Beendigung
(1) Die Laufzeit der Anzeigen:
– Kostenpflichtige Stellenanzeigen werden für 60 Kalendertage veröffentlicht. Die Laufzeit beginnt mit der Veröffentlichung der Stellenanzeige.
– Die erste, kostenlose Stellenanzeige läuft 14 Tage.
– Stellengesuche laufen 60 Tage und werden automatisch deaktiviert.
Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht, es sei denn, es wird produkt- oder kundenspezifisch ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
(2) Der Kunde ist berechtigt, eine Anzeige jederzeit im Login-Bereich
a) vorübergehend für Dritte zu deaktivieren oder
b) redaktionell zu ändern, sofern der Charakter der Anzeige unverändert bleibt.
Eine vorzeitige Kündigung oder Stornierung des Anzeigenvertrages ist ausgeschlossen. Die Vergütungspflicht bleibt hiervon unberührt.
(3) Wird eine Anzeige nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder nach Deaktivierung erneut gebucht, handelt es sich um einen neuen Anzeigenvertrag. Unwesentliche Änderungen (z. B. Korrektur offensichtlicher Tippfehler) innerhalb der Laufzeit gelten nicht als neue Buchung.
(4) Hat der Arbeitgeber ein Kontingent von Anzeigenverträgen erworben,
hat die Deaktivierung einzelner Anzeigen keinen Einfluss auf die vereinbarte Vergütung.
10. Haftung, Gewährleistung, Verjährung, Verfügbarkeit
(1) Der Anbieter haftet auf Schadenersatz bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. In sonstigen Fällen haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist eine Haftung – vorbehaltlich des nachfolgenden Sätzen – ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von dieser Haftungsbegrenzung unberührt.
Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, wird keine Haftung übernommen.
(2) Für die ständige Verfügbarkeit der Website wird keine Garantie übernommen, jedoch werden wir bei Störungen oder Wartungsarbeiten an der Plattform für die unverzügliche Wiederherstellung der Verfügbarkeit der Anzeigen Sorge tragen, soweit die Ursache der Störung von uns zu vertreten ist und insbesondere keine höhere Gewalt vorliegt.
(3) Die Gewährleistungsansprüche aus Anzeigenverträgen mit Arbeitgebern verjähren innerhalb einen Jahres. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kunde Kenntnis von dem Mangel erlangt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht erlangt hat, aber hätte erlangen müssen. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel der Anzeige besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder außerordentlich kündigen, wenn der Anbieter diese Pflichtverletzung zu vertreten hat.
(4) Der Anbieter gewährleistet die Verfügbarkeit und Leistungen auf der Plattform zu 99 % im Jahresmittel. Ausgenommen sind Zeiten notwendiger Wartungsarbeiten und Installationen von Updates oder Durchführung von Maßnahmen zur Sicherung von Servicequalität und Datensicherheit. Diese Arbeiten werden soweit möglich außerhalb der Kerngeschäftszeiten durchgeführt und die Kunden hierüber informiert.
11. Datenschutz, Pflichten bei Abmahnung wegen einer Anzeige
(1) Die Pflichtinformationen zum Datenschutz sind jeweils in der aktuellen Fassung unter dem Link "Datenschutzerklärung" auf der Webseite der MFA-Börse in der jeweils aktuellen Fassung einsehbar. Diese sind nicht Teil der AGB. Der registrierten Nutzer werden über notwendige Aktualisierungen der Datenschutzerklärung informiert. Dies gilt auch für die Cookie Informationen in den Detailinformationen im Cookie Banner oder den zugehörigen Informationen in dem Tool, mit dem Nutzer auf der Plattform ihre Cookie Einstellungen verwalten können (Zustimmung, Ablehnung, Einstellungen, Detailinformationen zu den Cookies).
(2) Ist der Kunde wegen der Veröffentlichung einer Anzeige oder deren Inhalt auf Drittseiten abgemahnt worden oder hat sich zur Entfernung verpflichtet oder ist aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung zur Unterlassung verpflichtet, hat er den Anbieter unverzüglich hierüber mindestens in Textform (z.B. per Email oder Fax oder das Kontaktformular auf der Plattform oder innerhalb des Login-Bereichs, soweit ihm möglich) zu informieren und die Anzeige selbst im Login-Bereich unverzüglich endgültig zu deaktivieren. Falls dem Anbieter durch eine Verletzung dieser Informations- und Mitwirkungspflichten ein Schaden entsteht oder der Anbieter selbst abgemahnt wird, hat der Kunde den Anbieter von den Kosten einer Inanspruchnahme durch den Dritten auf erstes Anfordern freizustellen und den entstandenen Schaden zu ersetzen.
12. Änderungsvorbehalt
(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB auch innerhalb laufender Vertragsverhältnisse mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit diese Änderungen infolge einer nachträglichen Störung der Geschäftsgrundlage und/oder einer nachträglichen aufgrund geänderter Umstände entstandene Vertragslücke erforderlich werden und/oder triftiger Gründe eine Aktualisierung erforderlich machen und für den Kunden zumutbar sind. Eine Vertragslücke kann entstehen, wenn sich eine Regelung als unwirksam oder unzureichend herausstellt wegen einer Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderung oder einer gerichtlichen Entscheidung. Triftige Gründe liegen vor, wenn erkennbar redaktionelle korrigiert werden müssen, anzuwendendes Recht die Änderung von Klauseln notwendig macht, neue Produkte und Services aufgenommen werden, eine Klausel präziser gefasst werden soll, um sie klarer und transparenter zu machen.
(2) Verfahren der Änderung: Die Änderungen dieser AGB werden wirksam, wenn der Anbieter auf die Änderungen hinweist, Anbieter sie per E-Mail übersendet oder als pdf zum Download bereitstellt, der Kunde die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Sofern nicht innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Mitteilung widersprochen und die Inanspruchnahme der Leistungen und/oder Dienste auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist fortgesetzt wird, so gelten die Änderungen ab Fristablauf als wirksam vereinbart. Im Fall des Widerspruchs wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Im Fall eines Widerspruchs sind beide Parteien jedoch berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 15 Tagen bei Verträgen mit Arbeitgeber-Kunden und mit einer Frist von 30 Tagen bei Bewerbern zu kündigen. Der Anbieter wird auf der Webseite die bisherige Fassung und die aktuelle Fassung der AGB mit Datum der Veröffentlichung per E-Mail an die Teilnehmer und als pdf auf der Plattform des Anbieters unter dem Link „AGB“ zum Herunterladen bereitstellen.
13. Meldesystem und Beschwerden Dritter, Barrierefreiheit
Soweit und solange die MFA-Börse nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Digital Services Act (DSA), nicht zu weitergehenden Maßnahmen verpflichtet ist ein Meldesystem zur Moderation von Hinweisen und Beschwerden (Meldungen) Dritter wegen des Verstoßes gegen das Recht oder Rechte Dritter auf der Plattform der MFA-Börse einzurichten, wird sich jedoch bemühen, ein solches elektronisches Meldeverfahren baldmöglichst bereitzustellen. Gleiches gilt entsprechend für das Ziel, die Plattform auch für Menschen mit Behinderungen möglichst nach dem Barrierefreiheitsschutzgesetz (BFSG) barrierefrei zu gestalten. Einzelheiten werden ebenfalls baldmöglichst in einer Barrierefreiheitserklärung auf der Plattform veröffentlicht.
14. Nutzungsrechte, Eigentum an der Datenbank
(1) Der Kunde räumt der MFA-Börse alle für die Zwecke des Anzeigenvertrags notwendige, nicht-ausschließliche Nutzungs-, Speicher-, Bearbeitungs- und Rechte der öffentlichen Zugänglichmachung an den Inhalten der Anzeige ein einschließlich der Veröffentlichung und Verbreitung auf den jeweils von der MFA-Börse betriebenen Social-Media-, Messenger-, Newsletter- und sonstigen digitalen Veröffentlichungsplattformen. Soweit vereinbarte Postings zu Stellenanzeigen in den Social Media Kanälen der MFA-Börse in der Timeline ohnehin mit Zeitablauf nach unten verschoben werden, ist die MFA-Börse berechtigt, aber nicht verpflichtet diese auch noch nach Ablauf des Anzeigenvertrags weiter in der Timeline veröffentlicht zu lassen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
(1a) Soweit der Arbeitgeber Videos bereitstellt, räumt er der MFA-Börse zusätzlich ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an diesen Inhalten ein.
Dieses umfasst insbesondere das Recht zur Speicherung, technischen Bearbeitung, Vervielfältigung, öffentlichen Zugänglichmachung, Einbettung, Verlinkung, Veröffentlichung auf der Plattform sowie die Nutzung auf Social-Media-Kanälen, Messenger-Kanälen (z. B. WhatsApp-Kanälen), Newslettern, Präsentationen, Werbematerialien, Presseveröffentlichungen, Vorträgen, Marketingkampagnen und sonstigen Kommunikationsmaßnahmen der MFA-Börse.
Bereits veröffentlichte Beiträge, Postings, Newsletter oder sonstige Veröffentlichungen müssen nach Ablauf der Stellenanzeige oder nach Entfernung des Videos nicht rückwirkend entfernt werden.
Die Regelungen zur Freistellung gemäß § 7 Abs. 5 bleiben unberührt.
(2) Die MFA-Börse ist Hersteller, Eigentümer und Urheber seiner Datenbanken im Sinne des Urhebergesetzes. Im Rahmen seiner rechtlichen und technischen Möglichkeiten ist das automatisierte Kopieren und Verwerten, insbesondere Data Mining von Anzeigen oder Bewerberdaten untersagt.
15. Referenznennung und Nutzung von Unternehmenskennzeichen
(1) Mit Auftragserteilung räumt der Auftraggeber der MFA-Börse ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht ein, den Namen, die Firma sowie das Firmenlogo sowie öffentlich bereitgestellte Inhalte aus Stellenanzeigen oder Arbeitgebervideos (einschließlich Screenshots, Vorschaubildern, Auszügen und Standbildern aus Arbeitgebervideos, geschützter Marken und Kennzeichen) des Auftraggebers im Rahmen der Eigenwerbung der MFA-Börse zu verwenden.
(2) Die Nutzung umfasst insbesondere die Darstellung als Referenzkunde oder bisheriger Auftraggeber auf der Internetseite der MFA-Börse sowie in digitalen und analogen Marketingmaterialien (insbesondere Präsentationen, Social-Media-Kanälen und Werbemitteln).
(3) Der Auftraggeber versichert, zur Einräumung der entsprechenden Nutzungsrechte berechtigt zu sein und stellt die MFA-Börse insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer unberechtigten Nutzung resultieren könnten.
(4) Ein Widerspruch gegen die Nutzung ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft möglich. Im Falle des Widerspruchs wird die MFA-Börse die weitere Verwendung innerhalb einer angemessenen Frist einstellen. Bereits veröffentlichte Inhalte müssen nicht rückwirkend entfernt werden, sofern dies nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist.
(5) Ein Anspruch auf konkrete Art und Weise der Darstellung oder Platzierung besteht nicht.
16. Schlussbestimmungen
(1) Die Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Der Anbieter ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Leistungen sowie Teile davon bis zur vollständigen Zahlung einzustellen. Der Kunde kommt ohne eine Mahnung spätestens in Verzug, wenn er eine Forderung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit der Vergütung. Ist der Kunde bei einer Ratenzahlungsvereinbarung länger als 30 Tage mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug, so wird der gesamte Restbetrag sofort fällig; das Zurückbehaltungsrecht des Anbieters nach Satz 1 gilt entsprechend.
(2) Die Rechte des Kunden aus dem Vertrag sind nicht auf Dritte übertragbar oder abtretbar. Eine Vertragsübernahme bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
(3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschlusses UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Wetzlar, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts ist. Für die übrigen Nutzer, insbesondere Bewerber, verbleibt es beim gesetzlichen Gerichtsstand. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort unser Geschäftssitz.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
