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Neue GOÄ

Was jede MFA jetzt wissen sollte

Die Gebührenordnung für Ärzte wird grundlegend reformiert – und mit ihr ändert sich für so gut wie jede Fachrichtung, wie Leistungen künftig abgerechnet werden.

Für MFA und Praxisteams heißt das: neue Ziffern lernen, neue Zuschläge verstehen, alte Abrechnungsgewohnheiten hinterfragen. Damit dieser Umbruch nicht plötzlich und unvorbereitet kommt, haben wir den Entwurf für dich durchgearbeitet – und daraus 22 kostenlose Ratgeber gemacht.

Was ändert sich mit der GOÄneu?

Der Entwurf zur Novellierung der GOÄ, veröffentlicht im Juli 2026 von der Bundesärztekammer, bringt eine deutlich differenziertere und in vielen Bereichen besser honorierte Leistungsabbildung mit sich. Statt weniger Ziffern mit einem Steigerungsfaktor-System gibt es künftig deutlich mehr Leistungsziffern und eine neue, kleinteiligere Zuschlagslogik. Zahlreiche Leistungen, die bisher nur über Sammelziffern oder Analogziffern abgerechnet werden konnten, bekommen eigene, klar definierte Gebührenpositionen.

Wichtig dabei: Die GOÄneu ist aktuell ein Entwurf von Bundesärztekammer und PKV-Verband – keine geltende Rechtsverordnung. Bis zum tatsächlichen Inkrafttreten, frühestens zum 1. Januar 2028, gilt ausschließlich die heutige GOÄ. Wer sich schon jetzt informiert, verschafft sich aber einen echten Vorsprung, sobald es so weit ist.

Ein Beispiel mit echten Zahlen

Wie groß der Unterschied sein kann, zeigt schon die einfachste aller Leistungen: die Beratung.

Nach der aktuellen GOÄ ist die Beratung unter 10 Minuten (Ziffer 1) mit 4,66 Euro Einfachsatz bewertet – und nur einmal pro Behandlungsfall, in der Regel ein Zeitraum von einem Monat, neben anderen Leistungen abrechenbar.

Im GOÄneu-Entwurf steht dafür künftig Ziffer 2: 21,21 Euro je Beratung – mehr als das Vierfache. Und statt nur einmal im Monat lässt sie sich künftig bis zu fünfmal am selben Tag ansetzen.

Genau solche Vorher-Nachher-Vergleiche, mit einem konkreten Fallbeispiel und den wichtigsten Ziffern im Detail, findest du in jedem einzelnen unserer 22 Ratgeber.

Das bringen die 22 Ratgeber

Wir haben die GOÄneu für 20 medizinische Fachrichtungen einzeln durchgearbeitet – von Augenheilkunde bis Urologie. Ergänzt wird die Reihe um einen Grundlagen-Ratgeber zu den allgemeinen Beratungs- und Untersuchungsleistungen sowie einen fachübergreifenden Ratgeber zur Sonographie, der Gynäkologie, Kardiologie, Gastroenterologie und Neurologie gemeinsam betrachtet.

Jeder Einzel-Ratgeber ist gleich aufgebaut:

  • Ein konkretes Fallbeispiel aus dem Praxisalltag der jeweiligen Fachrichtung
  • Die wichtigsten neuen Ziffern mit Legende, Zusatzbestimmungen und Betrag
  • Ein Alt-Neu-Vergleich, wo eine sinnvolle Entsprechung in der heutigen GOÄ existiert
  • Wichtige Abrechnungshinweise zu Ausschlüssen, Mehrfachgrenzen und Dokumentationspflichten
  • Ein persönlicher Kommentar von Dr. Oliver A. Schmidt zur jeweiligen Fachrichtung

Alle Inhalte basieren direkt auf dem öffentlich zugänglichen Entwurf der Bundesärztekammer (Stand 15.07.2026) – nicht auf der Einordnung einzelner Verrechnungsstellen.

So kommst du an die Ratgeber

Die Ratgeber-Reihe steht komplett kostenlos zum Download bereit. Trag dich einmal ein, und du bekommst Zugriff auf alle 22 PDF-Ratgeber:

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Dein Team der MFA-Börse Ann-Sophie & Oliver

⚠️ Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Die dargestellten Inhalte beruhen auf dem GOÄneu-Entwurf der Bundesärztekammer (Stand Juli 2026) und können sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch ändern. Für die Abrechnung gilt bis zum tatsächlichen Inkrafttreten ausschließlich die heute gültige GOÄ.