Gewalt gegen medizinisches Personal ist für viele MFA leider kein Randthema.
Jetzt will die Politik nachschärfen: Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Ärzte und ihre Praxisteams besser vor tätlichen Angriffen schützen soll.
Was geplant ist
Bisher greift der besondere strafrechtliche Schutz nach § 323c StGB nur in der Notaufnahme und im ärztlichen Notdienst. Künftig soll er für den gesamten Berufsalltag gelten, also auch in der Praxis, im Hausbesuch oder an jedem anderen Arbeitsort. Ausdrücklich erfasst sind auch die Mitarbeitenden von Ärzten, und damit auch MFA.
Bei tätlichen Angriffen drohen nach dem Entwurf 6 Monate bis 5 Jahre Haft. In besonders schweren Fällen sind es 1 bis 10 Jahre.
Warum das wichtig ist
Die Zahlen zeigen, wie dringend das Thema ist: Laut einer Befragung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) aus dem Jahr 2024 haben 43 % der Befragten aus Praxen in den letzten fünf Jahren körperliche Gewalt im Beruf erlebt.
Die Bundesärztekammer begrüßt den Entwurf. Sie fordert zusätzlich ein niedrigschwelliges, bundesweites Meldesystem für Gewaltvorfälle, damit solche Vorfälle sichtbar werden und besser ausgewertet werden können.
Wie geht es weiter?
Der Gesetzentwurf geht jetzt in den Bundestag. Wir bleiben für Euch dran und informieren Euch über den weiteren Verlauf.
Quelle: Ärzte Nachrichtendienst (änd), 30.09.2026: https://www.aend.de/article/242689
Ann-Sophie & Oliver
Dein Team der MFA-Börse
Der Klick zum Teamglück® | Für MFA – Mit MFA | www.mfa-boerse.de

