Hygiene gehört zu den Themen, die im stressigen Praxisalltag schnell zur Routine werde und genau darin liegt die Gefahr. Wer Hygienemaßnahmen nur noch "nebenbei" abarbeitet, verliert leicht aus dem Blick, wie viel davon abhängt: der Schutz von Patientinnen und Patienten unddes Praxisteams selbst und nicht zuletzt die rechtliche Absicherung der Praxis.
Warum Hygiene mehr ist als Händedesinfektion
In der Arztpraxis treffen täglich Menschen mit unterschiedlichsten gesundheitlichen Voraussetzungen aufeinander. Manche mit geschwächtem Immunsystem, manche mit offenen Wunden, andere mit Infektionen, die noch gar nicht diagnostiziert sind. Konsequente Hygiene unterbricht Infektionsketten, bevor sie überhaupt entstehen. Das betrifft:
• die korrekte Händedesinfektion an den "5 Momenten" nach WHO-Standard
• die fach- und normgerechte Aufbereitung von Medizinprodukten
• den Umgang mit Abfällen und potenziell infektiösem Material
• die Flächen- und Instrumentendesinfektion nach RKI-Vorgaben
• persönliche Schutzausrüstung im Patientenkontakt
Fehler in diesen Bereichen fallen selten sofort auf – sie zeigen sich oft erst Wochen später, wenn eine Infektion auftritt, deren Ursache sich kaum noch zurückverfolgen lässt. Genau deshalb sind klare, dokumentierte und routinemäßig überprüfte Abläufe so wichtig statt sich auf das Bauchgefühl zu verlassen.
Das Gesundheitsamt: Kontrolleur und Ansprechpartner zugleich
Viele MFA erleben das Gesundheitsamt vor allem als Kontrollinstanz – zu Recht, denn die Ämter sind befugt, Praxen unangekündigt auf die Einhaltung der Hygienevorschriften zu prüfen, insbesondere im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Bei Verstößen drohen Auflagen, Bußgelder oder im Extremfall Praxisschließungen.
Weniger bekannt ist die zweite Rolle des Gesundheitsamts: als Beratungsstelle. Bei Unsicherheiten zu Meldepflichten, Ausbruchsmanagement oder Hygieneplänen lohnt sich der direkte Kontakt. Oft lassen sich Unklarheiten im Gespräch klären, bevor daraus ein Problem wird. Eine gut vorbereitete Praxis, die ihre Dokumentation lückenlos vorweisen kann, geht aus einer Begehung deutlich entspannter hervor als eine, die improvisieren muss.
Die Schulungspflicht nach §43 IfSG
Ein zentraler, aber häufig unterschätzter Baustein ist die gesetzlich vorgeschriebene Hygieneschulung nach dem IfSG. Sie betrifft alle Personen, die in Einrichtungen mit Patientenkontakt tätig sind, und ist keine Kür, sondern Pflicht – mit regelmäßiger Wiederholung, in der Regel jährlich. Ziel ist es, dass jedes Teammitglied:
• die aktuellen Hygienestandards kennt und im Alltag korrekt anwendet
• Risikosituationen frühzeitig erkennt
• im Ernstfall (z. B. bei einem Infektionsausbruch) richtig reagiert
Die Schulungspflicht ist dabei nicht nur eine Formalie für die Schublade. Bei einer Begehung durch das Gesundheitsamt gehört der Nachweis regelmäßiger, dokumentierter Schulungen zu den ersten Dingen, die geprüft werden. Fehlt dieser Nachweis drohen unangenehme Konsequenzen, unabhängig davon, wie gut die tatsächliche Hygienepraxis im Alltag ist.
Fazit
Gute Hygiene in der Arztpraxis ist kein einmaliges Projekt, sondern ein kontinuierlicher Prozess aus Wissen, Routine und Dokumentation. Wer die Schulungspflicht ernst nimmt und Abläufe regelmäßig auffrischt, schützt nicht nur Patientinnen, Patienten und das eigene Team, sondern erspart sich bei der nächsten Begehung des Gesundheitsamts auch viel Stress.
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